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Wolfgang Staudenrausch
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Urheberrecht

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Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.       Allgemeines - Geltungsbereich  

 

1.1.   Die Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Angebote und mit uns geschlossenen Verträge. Unsere AGB gelten auch für künftige Geschäfte, bei solchen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) jedoch nur, wenn diese mit dem vorliegenden Geschäft gleichartig sind.  

 

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in der Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

 

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

1.2.   Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1.3.   Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).



2. Angebot und Vertragsschluss

 

2.1.   Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie die Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wünsche bzgl. Farbwiedergabe werden weitestmöglich berücksichtigt. Bei Druckaufträgen können sich geringfügige Farbabweichungen durch die jeweilige Technik ergeben; sie sind im zumutbaren Rahmen zu akzeptieren. Dabei handelt es sich nicht um einen Mangel.

Bei Nachbestellungen können wir keine Gewähr für die farbliche Übereinstimmung mit vorausgegangenen Lieferungen übernehmen. Das Gleiche gilt auch für den Vergleich zwischen Muster und Auflage.

 

2.2.   Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

 

2.3.   Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden bzw. Erbringung der geschuldeten Leistung erklärt werden.

 

2.4.   Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 

2.5.   Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

2.6.   Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

 

2.7.   Wir gehen davon aus, dass der Kunde über die Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material verfügt. Werden die Rechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür alleine. 



3.       Liefertermine

 

3.1.   Liefertermine sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung verbindlich. Bei nachträglichen Auftragsänderungen ist ein ursprünglich vereinbarter Liefertermin nicht mehr bindend, es sei denn dies wird ausdrücklich vereinbart.

 

3.2.   Ist gegenüber Unternehmern für die Lieferung eine bestimmte Zeit oder Frist vereinbart, so tritt bei Überschreitung der Frist Lieferverzug erst nach erfolgter Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist ein. Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung ist der Unternehmer erst nach Eintritt des Lieferverzugs und fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt.

 

3.3.   Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb unseres Willens liegen, wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei einem Lieferanten oder Subunternehmer von uns auftreten.

 

3.4.   Sofern kein absolutes Fixgeschäft vorliegt, muss der Kunde bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.

 

3.5.   Eine Überschreitung des Liefertermins berechtigt nicht zur Annahmeverweigerung.

 

3.6.   Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

 

3.7.   Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ? auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung ? ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.



4.       Eigentumsvorbehalt

 

4.1.   Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.



4.2.   Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

 

4.3.   Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

 

4.4.   Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

4.5.   Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware in ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt aller Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

4.6.   Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

 

5.       Vergütung

 

5.1.   Der angebotene Preis ist bindend. Er versteht sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll und Entladung.

 

5.2.   Wurde mit einem Unternehmer ein fester Preis vereinbart, sind wir berechtigt, auf den vereinbarten Preis die zwischen Vertragsabschluss und Lieferung/Leistungsbeginn eingetretene Lohn- und Materialkostenerhöhung aufzuschlagen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 4 %, so kann der Unternehmer durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen seit Eingang der Mitteilung über diese Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.

 

5.3.   Unsere Forderungen werden in vollem Umfang mit Lieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung fällig. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet; dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist (§ 286 Abs. 3 BGB). Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

5.4.   Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

 

5.5.   Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Kunden nicht zu, sofern es sich nicht ebenfalls aus unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen ergibt. Ist der Kunde Verbraucher gilt dies nur, sofern es sich um ein Zurückbehaltungsrecht handelt, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.

 

5.6.   Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur mit schriftlicher Zustimmung unsererseits zulässig.

 

5.7.   Bei Verträgen mit Unternehmern ist ferner die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) ausgeschlossen.



6.       Gefahrübergang, Versendung

 

6.1.   Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe/Abnahme, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst für ausführende Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

 

6.2.   Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergang und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch bei Versendungskauf erst mit der Übergabe/Abnahme der Sache auf den Kunden über.

 

6.3.   Der Übergabe/Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

6.4.   Der Versand der Ware und der Auftragsunterlagen erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, mit gewöhnlicher Post.



7.       Gewährleistung

 

7.1.   Soweit gesetzlich vorgesehen, obliegt es bei Vorliegen eines Mangels uns, ob die Nacherfüllung durch Nachlieferung bzw. Neuherstellung oder durch Nachbesserung erfolgt. Soweit im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte eine Nacherfüllung durch uns erfolgt, gehen ausgetauschte Teile in unser Eigentum über.

 

7.2.   Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

 

7.3.   Mängel, die so offen zu Tage treten, dass sie auch einem nicht-fachkundigen Kunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich gegenüber uns geltend zu machen; es genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so gelten ausschließlich die § 377 ff HGB. 1.4.   Im Übrigen sind uns Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen und so detailliert wie möglich zu beschreiben.

 

 



7.5.   Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von uns für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderung des Liefergegenstandes.

7.6.   Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

7.7.   Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

 

7.8.   Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

 

8.       Haftungsbeschränkungen

 

8.1.   Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmer haften wir bei leichtfahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

 

8.2.   Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder ausnahmsweise eine Garantie für die Beschaffenheit eines Liefergegenstandes oder Werkes übernommen haben.

 

8.3.   Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

8.4.   Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 



9.       Verjährung bei Verbrauchern

 

9.1.   Schadensersatzansprüche, hierzu gehören auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, des Kunden wegen eines Mangels ? gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Ware. Diese Frist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen.

 

9.2.   Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern uns Vorsatz vorwerfbar ist, wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder ausnahmsweise eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes/Werkes übernommen haben. Ebenso gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

9.3.   Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, Ablaufhemmung, Hemmung und den Neubeginn der Verjährung unberührt. 



10.       Verjährung bei Unternehmern

 

10.1.   Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln von Lieferungen und/oder Leistungen ? gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Jahr ab Ablieferung/Abnahme der Ware.

 

10.2.   Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt auch ? unabhängig von der Rechtsgrundlage ? für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit einem Mangel in Zusammenhang stehen.

 

10.3.   Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern uns Vorsatz vorwerfbar ist, wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder ausnahmsweise eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes/Werkes übernommen haben. Ebenso gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.



11.       Schlussbestimmungen

 

11.1.   Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Das Selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

11.2.   Erfüllungsort unserer Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Öpfingen.

 

11.3.   Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

11.4.   Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages erfolgen schriftlich durch unsere Geschäftsführung oder von uns besonders Bevollmächtigten. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsverhandlungen anderer Personen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von unserer Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden. Die Abstandnahme von diesem Schriftformerfordernis bedarf selbst der Schriftform. 

 



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